Wenn es zu einer Psychose komme, seien emotionale Ausbrüche möglich, Gewaltausbrüche nicht. Es sei ungefähr einmal in 6 Monaten zu einer Schlägerei gekommen, wenn ein Kollege Stress gehabt habe, aber er sei sicher nicht der, welcher sich prügle (pag. 219, Z. 409 f.). Schliesslich kann dem Protokoll entnommen werden, dass der Beschuldigte im Verlauf der Einvernahme angab, er wolle von jemand anderem befragt werden, er spüre Vorurteile und wolle vom Staatsanwalt befragt werden. Er wolle einen anderen Anwalt und hätte zumindest informiert werden müssen, dass die Polizei ihn suche (pag. 217, Z. 335 f.).