23 Zu den Psychosen führte der Beschuldigte aus, diese äusserten sich aktuell in einem Leerlauf beim Denken, teilweise Abwesenheit und Konzentrationsschwäche (pag. 218, Z. 401 f.). Auf Frage, ob es während solcher Psychosen in der Vergangenheit zu Gedächtnisverlust bzw. zu Blackouts gekommen sei, antwortete der Beschuldigte, dies habe es sicher auch schon mal gegeben (pag. 218, Z. 406). Wenn es zu einer Psychose komme, seien emotionale Ausbrüche möglich, Gewaltausbrüche nicht.