215, Z. 251 f.). Auf den Gegenstand angesprochen, den er auf dem Video bei sich getragen hatte und auf Frage, was das für ein Gegenstand gewesen sei, sagte der Beschuldigte, dass er es nicht wisse. Es sehe aus, wie eine Zange oder so etwas, eine Metallzange oder etwas (pag. 218 Z. 365 f.). Er habe keine Erklärung, wieso er diesen Gegenstand dabei gehabt habe (pag. 218 Z. 372 f.). Zudem könne er sich nicht vorstellen, woher er den Gegenstand gehabt habe (pag. 218, Z. 376). Auf Vorhalt des Tatvorwurfs gab der Beschuldigte zudem an, er sage nein, das sei er nicht (pag. 216, Z. 296).