Was werfen Sie mir vor? Dann war ich also am 14. am Packen und am 15.08.2019 war ich hier und übernachtete hier.» (pag. 213 f., Z. 158 f.). Der Beschuldigte hat sich demnach selbst auf dieser Videoaufnahme wiedererkannt und damit eingeräumt, dass er sich am fraglichen Abend um die Tatzeit in der Nähe des Tatorts befunden hat. Eindrücklich versuchte der Beschuldigte im weiteren Verlauf der Einvernahme zu rekonstruieren, wie er an diesem Tag vor das Gebäude der I.________ AG gelangt war und was er dort getan hatte. Beispielhaft sei auf nachfolgende Aussagen des Beschuldigten verwiesen: «Wo habe ich geschlafen? Hmm…» (pag.