_ (Ortschaft) sei. Er sei mit dem Bus dorthin und auch wieder zurück und nirgends ausgestiegen. Zudem sei er am selben Tag wieder nach Hause gegangen, es sei noch hell gewesen (pag. 211, Z. 58 f.). Am 15. August 2019 sei er sicher bei seiner Ex in U.________ (Ortschaft) gewesen und habe seine Sachen für den Folgetag gepackt (pag. 212, Z. 106 f.). Auf Vorhalt des Ausschnitts aus dem Video vom 15. August 2019 gab der Beschuldigte dann zu Protokoll: «Dann war ich wohl doch hier. Aber auf dem Video mache ich doch nichts? Was werfen Sie mir vor?