er leide zudem unter posttraumatischem Stress sowie Alpträumen. In der Regel könnten derartige Symptome gut behandelt werden, lediglich in Einzelfällen könne eine chronische Entwicklung auftreten (pag. 1431). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist für die Kammer objektiv erstellt, dass sich der Straf- und Zivilkläger die in der Anklageschrift aufgeführten Verletzungen als Folge des Vorfalles vom 15. August 2019 am G.________weg zugezogen hat. Die Frage nach der Täterschaft des Beschuldigten hinsichtlich der Geschehnisse im Bus Nr. 7 wie auch am G.________weg lässt sich anhand der objektiven Beweismittel jedoch nicht abschliessend klären.