Die letzte Behandlung habe am 20. Dezember 2019 stattgefunden und seither habe sich der Straf- und Zivilkläger nicht mehr gemeldet. Er würden aber unbedingt weitere Behandlungen benötigt, um die Funktionalität seines linken Beins weiter zu verbessern (pag. 204). Der psychiatrisch-psychotherapeutische Bericht schliesslich führt aus, dass der Straf- und Zivilkläger seit dem 06. Mai 2020 in Behandlung sei. Dieser habe als Folge des Vorfalls eine leichte depressive Episode mit somatischen Symptomen erlitten; er leide zudem unter posttraumatischem Stress sowie Alpträumen.