Gemäss Hausarztbericht (pag. 192 f.) habe der Straf- und Zivilkläger am 12. November 2019 erstmals über nächtliche Alpträume und Schlafprobleme im Anschluss an den tätlichen Angriff berichtet, was Zeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung sein könnten. Es bestehe die Möglichkeit einer Früharthrose im linken Knie, eine bleibende Entstellung des Gesichts liege nicht vor. Dem Physiotherapiebericht vom 21. März 2020 kann entnommen werden, dass bisher 29 Behandlungen durchgeführt worden seien. Die letzte Behandlung habe am 20. Dezember 2019 stattgefunden und seither habe sich der Straf- und Zivilkläger nicht mehr gemeldet.