Dem Notfallbericht ist überdies zu entnehmen, dass der Straf- und Zivilkläger eine Hautläsion am linken Fuss aufwies, die mit Desinfektionsmittel und einem Verband behandelt wurde (pag. 184). Ergänzend ist festzuhalten, dass der Straf- und Zivilkläger gemäss Austrittsbericht eine Reihe von Medikamenten einnehmen musste, so insbesondere Schmerzmittel und Blutverdünner (pag. 197). Dem ambulanten Bericht des Spitalzentrums H.________(Ortschaft) (pag. 199) lässt sich entnehmen, dass der Straf- und Zivilkläger 6 Wochen nach der Operation noch an zwei Unterarmgehstöcken ging.