21 durch den Vorfall erhöht. Je nach Beruf (z.B. bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten) müsse mit einer Teilinvalidität gerechnet werden. Am Gesicht sei mit einer 3.5 cm langen Narbe an der rechten Stirn zu rechnen. Der Straf- und Zivilkläger sei während mindestens 4.5 Monate zu 100 % arbeitsunfähig gewesen. Dem Notfallbericht ist überdies zu entnehmen, dass der Straf- und Zivilkläger eine Hautläsion am linken Fuss aufwies, die mit Desinfektionsmittel und einem Verband behandelt wurde (pag.