Demnach zeigten sich in dessen Scheitelbereich rechtsseitig eine Hautdurchtrennung mit Abschürfung der die Hautdurchtrennung umgebenden Haut. Eine Entstehung dieser Verletzung sei aufgrund der Wundmorphologie mit unregelmässigen Wundrändern, Gewebebrücken in der Tiefe sowie der Abschürfung der umgebenden Haut mit stumpfer Gewalteinwirkung erklärbar. Ebenso sei das Verletzungsbild mit einem Entstehungszeitpunkt mehrere Stunden vor der Untersuchung vereinbar. Eine Entstehung der Verletzung infolge Einwirkung mit einem länglichen Gegenstand, wie beispielsweise einer Metallstange, sei denkbar. Die Hautdurchtrennung werde erfahrungsgemäss unter Narbenbildung abheilen.