anlässlich des oberinstanzlichen Parteivortrags [pag. 1754]), insbesondere der Ausschnitt aus der Videoüberwachung vor dem Gebäude der I.________ AG von Bedeutung. Aus den weiteren objektiven Beweismitteln lässt sich ferner schliessen, welche Verletzungen der Straf- und Zivilkläger davontrug, wie sich die Situation in örtlicher Hinsicht präsentierte und welche Feststellungen die Polizei im Nachgang zu den Vorfällen machen konnte, die schliesslich zum Tatverdacht gegen den Beschuldigten führten. Der vorerwähnten Videoüberwachung der I.________ AG an der J.___