18 17. Januar 2022, pag. 1719 f.) und einen Führungsbericht beim Regionalgefängnis Thun (datierend vom 14. Januar 2022, pag. 1716 f.) ein. Ebenfalls wurden der Beschuldigte (pag. 1748 ff.) und der Straf- und Zivilkläger (pag. 1744 ff.) nochmals einvernommen. Soweit von Relevanz, werden diese in den nachfolgenden Erwägungen wiederholend und teilweise ergänzend wiedergegeben sowie anschliessend gewürdigt. Es wird jedoch darauf verzichtet, den Inhalt der einzelnen Beweismittel an dieser Stelle zusammengefasst wiederzugeben.