17 9.4 Bestrittener Sachverhalt Bestritten und Gegenstand der nachfolgenden Beweiswürdigung bildet zunächst die Frage nach der Täterschaft des Beschuldigten, sowohl hinsichtlich des Vorfalles am G.________weg auf der Höhe der Liegenschaft ___ (Hausnummer) in H.________(Ortschaft) als auch jene im Bus Nr. 7 in H.________(Ortschaft) in Richtung R.________weg.