__ AG an der J.________strasse ___ (Hausnummer) in H.________(Ortschaft) durchlief und hierbei von einer Überwachungskamera erfasst wurde (vgl. dazu die Ausführungen von Fürsprecherin B.________ anlässlich des oberinstanzlichen Parteivortrags [pag. 1754 f.]). Unbestritten ist ferner das Rahmengeschehen hinsichtlich der Busfahrt im Bus Nr. 7 in H.________(Ortschaft) in Richtung F.________(Haltestelle), wobei der Strafund Zivilkläger ca. um 23:00 Uhr von einem ihm unbekannten Mann verbal angegangen wurde.