16 Schliesslich spreche für die Täterschaft auch der Umstand, dass der Beschuldigte ein erhöhtes Aggressionspotential habe. So habe Frau M.________ ausgesagt, dass er beim S.________ (Einkaufszentrum) gegenüber dem AF.________ (Funktion) sehr aggressiv geworden sei. Auch habe sich der Beschuldigte, als ihn die Polizei mit der Kleidung des Täters konfrontiert habe, in etwas hineingesteigert, sich kaum mehr beruhigen lassen und gesagt, er könne auch anders, wenn er wütend werde. Weiter sei dem Bericht des psychiatrischen Zentrums AC.