15 gesehen habe. Der Zeuge N.________ habe auf pag. 302 eine Umschreibung des Täters gemacht, welche ganz genau auf den Beschuldigten passe. Zudem habe sich der Beschuldigte auf dem Video selbst erkannt. Man sehe, dass der Mann auf dem Video seitlich auf der rechten Körperseite einen Gegenstand angehängt habe, der aus zwei geraden länglichen Teilen bestehe, die im oberen Teil verbunden gewesen seien und gegen unten auseinander gingen. Von der Farbe her habe die Polizei vermutet, dass der Gegenstand aus Metall sei.