12 Anklageschrift dargelegten «schweren Schädigungen der körperlichen Gesundheit» des Straf- und Zivilklägers. 8.2 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zum Ergebnis, dass der Anklagesachverhalt gemäss den Ziffern I.1 bis I.4 der Anklageschrift vollumfänglich erstellt sei, so insbesondere, was die Täterschaft des Beschuldigten anbelange. Jedoch falle der eventualiter und anstelle der Ziffern I.1 bis I.3 der Anklageschrift angeklagte Sachverhalt weg (pag.