Der Beschuldigte habe am 15. August 2019, um ca. 23:00 Uhr, am G.________weg in H.________(Ortschaft), ca. auf der Höhe der Liegenschaft Nr. ___ (Hausnummer), dem Straf- und Zivilkläger mit einem länglichen, harten, eventuell metallenen Gegenstand mit Wucht zuerst auf das eine, dann auf das andere Knie und letztlich auch auf den Kopf geschlagen. Mittels dieser Gewalt habe der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger zum Widerstand unfähig gemacht und ihm in der Folge in Bereicherungsabsicht dessen Mobiltelefon Huawei Typ Y6 Pro 2017 im Wert von ca. CHF 200.00 zur Aneignung weggenommen. Sodann umschreibt die Staatsanwaltschaft in diesem Sachverhalt die unter Ziff. I.1 der