Der Straf- und Zivilkläger sei aufgrund der Verletzungen 18 Tage in Spitalpflege gewesen und habe sich in mehrere orthopädische Nachbehandlungen begeben müssen. Sodann sei er zur Schmerzlinderung und Wiedererlangung der Beweglichkeit des linken Knies bis Ende 2019 in 29 Physiotherapie-Sitzungen gewesen, wobei zu diesem Zeitpunkt die Behandlung noch nicht erfolgreich abgeschlossen worden sei. Als Folge der Verletzungen habe der Straf- und Zivilkläger im Alltag Angst vor anderen Personen und leide unter Alpträumen. Vom 15. August 2019 bis am 12. Januar 2020 sei er 100% krankgeschrieben gewesen. Als Folge der Verletzungen habe er verschiedene Medikamente einnehmen müssen.