Es sei eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB anzuordnen. VI. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei in Sicherheitshaft zu belassen (Art. 231 Abs. 1 Bst. a StPO). 2. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 3. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr.________ und PCN-Nr.________) sei nach Ablauf der Frist dem zuständigen Bundesamt zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).