1. zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 150.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 16. Juli 2019, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei mit einer Probezeit von 3 Jahren; 2. zu einer Busse von CHF 200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 16. Juli 2019 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage); 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. V.