D. Weiter seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen, u.a. sei mein Klient sofort aus der Haft zu entlassen und das Honorar der amtlichen Verteidigung zu bestimmen. Staatsanwältin E.________ stellte und begründete im Rahmen der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung ihrerseits die folgenden Anträge (pag. 1771 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner-Jura (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 25. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs der Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz;