7 4. Für die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 880 Tagen sei ihm eine Entschädigung von CHF 100.00 pro Tag zuzusprechen. 5. Meinem Klienten sei weiter eine Entschädigung in der Höhe der Verteidigungskosten zuzusprechen. Schliesslich sei er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Busse von max. CHF 100.00. 2. Die diesbezüglichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. C. Die Zivilklage sei abzuweisen.