die Abweisung des Gesuchs. Mit Verfügung vom 25. Januar 2022 wies die Verfahrensleitung das Gesuch um Dispensation des Straf- und Zivilklägers ab, dispensierte den Straf- und Zivilkläger sowie seine amtliche Verteidigung jedoch nach der Einvernahme des Straf- und Zivilklägers von der weiteren Teilnahme an der Berufungsverhandlung (pag. 1734). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden schliesslich der Beschuldigte und der Straf- und Zivilkläger erneut befragt (pag. 1744 ff.).