6 men und ersuchte um Stellungnahme innert 5 Tagen (pag. 1721 f.). Der Beschuldigte teilte mit Schreiben vom 24. Januar 2022 mit, sich der Dispensation nicht zu widersetzen (pag. 1732), die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Schreiben vom 19. Januar 2022 (pag. 1725) die Abweisung des Gesuchs.