23. April 2020 in Auftrag und wies darüber hinaus den Beweisantrag des Beschuldigten ab (pag. 1581 f.). Mit Stellungnahme vom 28. Juni 2021 lehnte der Beschuldigte die vorgeschlagene Gutachterin Frau Dr. med. Z.________ ab und beantragte sinngemäss, eine andere Person mit der Aktualisierung des über ihn erstellten Gutachtens zu beauftragen (pag. 1635 f.). Die Kammer wies den Antrag des Beschuldigten mit Beschluss vom 23. August 2021 ab (pag. 1648 f.). Das ergänzende psychiatrische Gutachten vom 14. Dezember 2021 (pag. 1672 ff.) ging am 15. Dezember 2021 beim Obergericht des Kantons Bern ein und wurde den Parteien gleichentags zugestellt (pag.