4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 17. Januar 2022 (pag. 1719 f.), und ein Führungsbericht beim Regionalgefängnis Thun, datierend vom 14. Januar 2022 (pag. 1716 f.), über den Beschuldigten eingeholt. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 19. Februar 2021 (pag. 1561 f.) die Erstellung eines zweiten Gutachtens zur Schuldunfähigkeit. Mit Beschluss vom 24. März 2021 gab die Kammer eine Aktualisierung des bestehenden Gutachtens vom 20. Januar 2020 resp. 23. April 2020 in Auftrag