2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die amtliche Verteidigung des Beschuldigten/Berufungsführers (nachfolgend: Beschuldigter), Fürsprecherin B.________, mit Schreiben vom 20. August 2020 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1454). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 25. Januar 2021 (pag. 1459 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 25. Januar 2021 (pag. 1549 f.) zugestellt. Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 19. Februar 2021 (pag.