10 Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch vom 29. November 2021 wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens werden auf CHF 800.00 bestimmt und dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Gesuchsgegner 1 - dem Gesuchsgegner 2 - der Gesuchsgegnerin 1 - der Gesuchsgegnerin 2 Bern, 25. Januar 2022 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: