Bereits dieses auffällige Verhalten des Gesuchstellers sei ein Anhaltspunkt dafür, dass er für die behaupteten Schäden verantwortlich sein könnte. Auch die Polizei scheine keine Zweifel daran gehabt zu haben, ergebe sich doch aus ihrem Rapport, dass die Videoaufnahmen zeigten, wie sich der Gesuchsteller immer wieder an Mobiliar und Fahrzeug des Privatklägers zu schaffen gemacht habe. Weiter sei zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine vorschnell eingereichte Strafanzeige handle.