In der Folge beuge sich der Gesuchsteller mit diesem Tuch in der Hand zum rechten Vorderrad hinunter und bleibe dort für eine kurze Weile. Diese Aufnahmen würden den dringenden Tatverdacht begründen, dass der Gesuchsteller etwas in den Radkasten des Fahrzeugs des Privatklägers gelegt habe. Zudem sei auf dem Video 12 vom 16. Januar 2019 erkennbar, dass der Gesuchsteller mehrmals gegen einen Gegenstand, offenbar die Dachbox des Privatklägers, getreten habe.