Mit Strafbefehl vom 10. September 2019 sei der Gesuchsteller wegen Sachbeschädigung schuldig erklärt worden, wogegen dieser Einsprache erhoben habe. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau habe den Strafbefehl aufgehoben und den Fall wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren schliesslich eingestellt mit der Begründung, dass es im Nachhinein unmöglich sei, gemäss den vom Gericht gestellten Vorgaben (Art und Weise der Beschädigung, Tatzeitpunkte) zu ermitteln (amtliche Akten BK 20 123; Ziff. 3 des Beschlusses vom 4. Juni 2020).