Der Privatkläger habe sich am 15. November 2017 zum ersten Mal bei der Polizei gemeldet und den Gesuchsteller als vagen Tatverdächtigen genannt. Seit dem 20. Februar 2018 überwache der Privatkläger seinen Einstellplatz mit einer in seinem eigenen Fahrzeug angebrachten Kamera. Am 29. März 2019 habe er gestützt auf die Videoaufnahmen einen Strafantrag gegen den Gesuchsteller gestellt. Mit Strafbefehl vom 10. September 2019 sei der Gesuchsteller wegen Sachbeschädigung schuldig erklärt worden, wogegen dieser Einsprache erhoben habe.