14. Im Beschluss BK 20 123 vom 4. Juni 2020 erwägt die Beschwerdekammer, der Gesuchsteller und der Privatkläger würden im gleichen Mehrfamilienhaus wohnen, wozu auch eine gemeinsame Einstellhalle gehöre. Der Privatkläger werfe dem Gesuchsteller vor, dass Letzterer seit dem Jahr 2013 Beschädigungen an seinem Personenwagen und anderen ihm gehörenden Gegenständen (insbesondere Dachbox) vornehme. Der Privatkläger habe sich am 15. November 2017 zum ersten Mal bei der Polizei gemeldet und den Gesuchsteller als vagen Tatverdächtigen genannt.