7. Zur Begründung des Gesuchs bringt Fürsprecher B.________ namens des Gesuchstellers im Wesentlichen folgendes vor: Die Gesuchsgegner/innen hätten den Spruchkörper im Beschwerdeverfahren BK 20 123 gebildet und mit Beschluss vom 4. Juni 2020 entschieden, dass das Strafverfahren gegen den Gesuchsteller wegen Sachbeschädigung durch die Staatsanwaltschaft fortzuführen sei.