Den Entscheid über die Edition der Akten EO 19 6666 stellte sie für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht (pag. 31, 49). Mit gemeinsamer Stellungnahme vom 8. Dezember 2021 beantragten die Gesuchsgegner/innen die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs (pag. 41 ff.). Am 24. Dezember 2021 reichte der Gesuchsteller seine Replik vom 23. Dezember 2021 ein (pag. 53 ff.), woraufhin sich die Gegenseite nicht mehr vernehmen liess. 3 II.