2. Mit Verfügung vom 5. November 2021 wies die Staatsanwaltschaft im Untersuchungsverfahren EO 19 6666 den Antrag des Gesuchstellers auf Entfernung der Videoaufnahmen aus den Strafakten ab. Gegen diese Verfügung erhob der Gesuchsteller, nach wie vor vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Eingabe vom 18. November 2021 Beschwerde. Mit Verfügung vom 24. November 2021 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer unter der Verfahrensnummer BK 21 532 ein Beschwerdeverfahren betreffend die Verwertbarkeit von Beweismitteln.