3. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ unter Auferlegung der darauf entfallenden Verfahrenskosten von CHF 150.00 an den Kanton Bern eingestellt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen 1.1. um den 22. Mai 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________; 1.2. um den 17. Juni 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________; 1.3. um den 5. Juli 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________; 2. der Schändung, begangen um den 20. Juni 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________;