Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. September 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen 1.1. am 8. Mai 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________ 1.2. am 23. Juni 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________ 1.3. am 24. Juni 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________ infolge Verjährung eingestellt wurde; 2. A.________ von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 23. Juni 2018 in D.________, zum Nachteil von E.________, freigesprochen wurde;