50 der Reisezuschlag von CHF 75.00 sowie die Wegentschädigung von CHF 21.70 gestrichen. Gleichermassen war die Kenntnisnahme des Leumundsberichts nicht erforderlich, da Rechtsanwalt B.________ bei dessen Erstellung dabei war (Position vom 29. November 2022). Dies rechtfertigt eine Kürzung um 0.27 Stunden.