Die Bedeutung der Sache für die amtlich vertretene Partei ist nach objektivem Aufwand zu gewichten (vgl. ebenso Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern betreffend Entschädigung der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte und Nachforderungsrecht vom 21. Januar 2022). 29.1 Amtliche Entschädigungen im erstinstanzlichen Verfahren Die Bestimmung der amtlichen Entschädigungen von Rechtsanwalt B.________ und Fürsprecherin C.________ in erster Instanz geben zu keinen Bemerkungen Anlass und werden mit Verweis auf die entsprechenden Erwägungen der Vorinstanz bestätigt (vgl. Ziff.