Im Nebenerwerb verdient er, davon ausgehend, dass er diesen nur 11 Monate pro Jahr ausübt, überdies rund CHF 1'100.00 (netto) pro Monat. Total ergibt sich ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 6'000.00. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25% sowie eines Unterstützungsabzugs von 15% für den mit dem Beschuldigten in Familiengemeinschaft zusammenwohnenden Sohn resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 120.00. Zugunsten der beiden Exfrauen des Beschuldigten bestehen keine Unterhaltspflichten (vgl. pag. 734, Z. 2).