45 23.1.3 Fazit zur Einsatzstrafe Es resultiert eine Einsatzstrafe von 150 Tagessätzen Geldstrafe. 23.2 Asperation zur Geldstrafe (Zweiter Vorfall gemäss Ziff. I.1.2. AKS) 23.2.1 Objektive Tatschwere Art. 191 StGB schützt gleich wie die sexuelle Nötigung die sexuelle Freiheit. Es geht in erster Linie um den Schutz von Personen, die ausserstande sind, sich gegen eine sexuelle Handlung zu wehren (BSK StGB-MAIER, N 1 zu Art. 191).