43 Tatschwere durchaus mit einer Vergewaltigung nach Art. 190 StGB zu vergleichen. Ein unter der dortigen Mindeststrafandrohung gemäss Art. 190 StGB liegendes Strafmass wäre zu tief. Angemessen erscheint eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. 22.1.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was deliktsimmanent und neutral zu werten ist. Er handelte aus egoistischer Motivation zur Befriedigung seiner Lust, was bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität deliktstypisch ist.