42 der erzwungenen sexuellen Handlung die schwerste Straftat dar, anhand welcher die Einsatzstrafe zu bestimmen ist. Die weiteren Schuldsprüche wegen sexueller Nötigung, begangen um den 5. Juli 2018, sowie wegen Schändung, begangen um den 20. Juni 2018, werden demgegenüber mit einer Geldstrafe geahndet. Beim Beschuldigten ist grundsätzlich nicht von einer besonderen Rückfallgefahr auszugehen.