Im (vermeintlichen) gegenseitigen Einvernehmen zum Geschlechtsverkehr erwartete sie, dass der Beschuldigte sie mit seinem Penis vaginal penetriert. Stattdessen machte er sich die Einschränkung ihrer visuellen Wahrnehmung sowie ihre Blösse als vorübergehende physische Schwächezustande zunutze, um an der Straf- und Zivilklägerin unvermittelt und überraschend eine sexuelle Handlung vorzunehmen, von der er (nach dem Vorfall um den 17. Juni 2018) wusste, dass sie diese nicht wollte.