I.1.2. AKS 18.3.1 Vorbemerkungen zum Würdigungsvorbehalt und dem Anklagegrundsatz Die Kammer behielt sich anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vor, die in Ziff. I.1.2. AKS zur Anklage gebrachten Sachverhalte auch unter dem Art. 191 StGB auf ihre Strafbarkeit zu prüfen (E. 4 oben). Seitens der Verteidigung wurde eingewandt, der Anklagesachverhalt umfasse nicht sämtliche, für die Prüfung unter Art. 191 StGB erforderlichen Tatbestandsmerkmale. Eine Verurteilung würde somit den Anklagegrundsatz verletzen (zum Ganzen pag. 721).