sen – in seiner Gewalt hatte. Aus diesen Gründen und wie es der Beschuldigte erwartet sowie gewollt hatte, gehorchte sie (zunächst) seinem Befehl und kniete sich in Erwartung eines vaginalen Eindringens mit seinem Penis vor ihm hin. Der Beschuldigte wollte ihr stattdessen die Gurke anal einführen, was nur teilweise gelang, aber dennoch eine sexuelle Handlung i.S.v. Art. 189 StGB darstellt.