AKS Das Beweisergebnis lässt sich zum Zweck der Subsumtion in drei Phasen unterteilt zusammenfassen: 1. Der Beschuldigte machte sich die Dunkelheit zunutze, um der unbekleideten, auf dem Rücken liegenden Straf- und Zivilklägerin, die ein vaginales Eindringen mit dem Penis erwartete, überraschend, unbemerkt und gegen ihren Willen eine M.___(Land)-ische Aubergine vaginal einzuführen; 2. Aufgrund ihrer ausbleibenden Reaktion erkannte der Beschuldigte, dass die Straf- und Zivilklägerin perplex und mit der Situation überfordert war und sich,